Text aus dem Indikatorenbericht 2021
Anteil von Frauen in Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen
Der Indikator erfasst den Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit mehr als 2 000 Beschäftigten sowie Europäischen Gesellschaften (SE) und börsennotierten Unternehmen, die paritätisch mitbestimmt sind. Als Datengrundlagen dienen die Veröffentlichungen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die vom Verein „Frauen in die Aufsichtsräte“ (FidAR) ausgewertet werden und in sog. WOB-Indexen veröffentlicht werden.
Der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsräten dieser Unternehmen lag im Januar 2020 bei 35,2 %. Im Januar 2015 waren es noch 21,3 %. Der angestrebte Anteil von 30 % wurde bereits im Jahr 2018 und damit bereits zwölf Jahre vor der in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gesetzten Frist erreicht. Da gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen seit dem Jahr 2016 in allen neu gewählten Aufsichtsratspositionen der genannten Unternehmen mindestens 30 % der Aufsichtsratssitze mit Frauen zu besetzen sind, war bei Gesetzeskonformität dieser Anstieg zu erwarten.
Ein Großteil der Unternehmen in Deutschland und die Mehrzahl der Führungspositionen in der Wirtschaft werden mit der zugrunde gelegten Definition des Indikators nicht betrachtet. Der von der Definition vorgegebene Berichtskreis umfasst aktuell 105 Unternehmen. Die knapp 1 600 von FidAR bisher betrachteten Aufsichtsratsposten stellen bei insgesamt 882 000 Führungskräften gemäß Verdienststrukturerhebung im Jahr 2018 einen kleinen Ausschnitt der Führungspositionen in der Wirtschaft dar. Die Zahlen verdeutlichen, dass mit der Betrachtung der Aufsichtsgremien lediglich ein Teil der Führungspositionen in einem Unternehmen abgebildet wird.
Laut Internationaler Standardklassifikation der Berufe (ISCO) sind Führungskräfte alle Personen, die die Gesamtaktivitäten von Unternehmen, Regierungen und anderen Organisationen oder von internen Organisationseinheiten planen, steuern, koordinieren und bewerten sowie Richtlinien, Gesetze, Regeln und Vorschriften überprüfen und bewerten. Dies schließt die Tätigkeiten in Aufsichtsräten mit ein. Wird die ISCO-Klassifikation zugrunde gelegt, waren von den insgesamt 882 000 Führungspositionen in der Wirtschaft im Jahr 2018 22 % mit Frauen besetzt. Dafür wurden alle Betriebe ab einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne den Wirtschaftsabschnitt O „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ und teilweise den Wirtschaftsabschnitt P „Erziehung und Unterricht“ betrachtet. Im Vergleich zum Jahr 2014, dem Jahr der vorherigen Verdienststrukturerhebung, ist dies eine Steigerung um 1,2 Prozentpunkte.
Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes
Als Datengrundlage für den Indikator dienen die Ergebnisse der internen Gleichstellungsstatistik aller Dienststellen des Bundes nach Bundesgleichstellungsgesetz. Seit 2015 wird die Statistik alle zwei Jahre zum Stichtag 30. Juni durch das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt. Vorher wurde die Statistik jährlich erstellt.
Der Frauenanteil an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes lag im Jahr 2019 nach vorläufigen Daten bei 37,6 %. Im Jahr 2000 lag der Anteil bei 19,5 %. Dies ist eine Steigerung des Anteils seit 2000 um 92,8 %. Bei Fortsetzung der Entwicklung der letzten fünf jährlichen Veränderungen würde das angestrebte Ziel, von annähernd nummerischer Gleichheit bis zum Jahr 2025 in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes, leicht verfehlt werden.
Der Fokus des Indikators richtet sich auf die Beschäftigten in Führungspositionen aller Dienststellen des Bundes. In die Betrachtung einbezogen werden alle vollzeit-, teilzeitbeschäftigten und aufgrund von Familien- oder Pflegeaufgaben beurlaubten oder vollständig freigestellten Beschäftigte. Die Dienststellen des Bundes umfassen die obersten Bundesbehörden, die nachgeordneten Bundesbehörden und -gerichte sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes.
Der in der Gleichstellungsstatistik des Bundes verwendete Begriff der Führungspositionen weicht von der oben genannten ISCO-Definition ab. Ein Vergleich zwischen den unterschiedlichen Statistiken ist daher lediglich begrenzt möglich.
Unter Führungspersonal werden in der Gleichstellungsstatistik bisher diejenigen Personen gefasst, die mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben in den Dienststellen betraut sind. Um eine gewisse Einheitlichkeit zu wahren und eine Vergleichbarkeit der Zahlen zu ermöglichen, werden in den Bundesministerien lediglich Beschäftigte mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben im höheren Dienst erfasst, unabhängig davon, ob in diesen Ressorts auch Beschäftigte im gehobenen oder mittleren Dienst solche Aufgaben ausüben. In der Regel werden diese Aufgaben von Referatsleitungen bis Staatssektärinnen und Staatssekretären unter den Beschäftigten des höheren Dienstes. wahrgenommen. In anderen Dienststellen können Führungspositionen darüber hinaus auf Beschäftigte im gehobenen oder mittleren Dienst übertragen werden.
Mit dem Zweiten Führungspositionengesetz wurde festgelegt, welche Führungspositionen künftig statistisch erhoben werden (entsprechend § 3 Gleichstellungsstatistikverordnung).