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Diese Übersicht beinhaltet zusätzliche Informationen zu den oben dargestellten Indikatoren, wie eine kurze Definition des Indikators und eine Beschreibung des politisch festgelegten Zielwertes sowie die politische Intention für die Auswahl des Indikators.

Definition

Der Indikator 5.1.b zeigt den Anteil von Frauen in Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Der Indikator 5.1.c zeigt den Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes.

Ziel und Intention

Frauen sind ebenso qualifiziert wie Männer und dennoch in Führungspositionen der deutschen Wirtschaft, vor allem im Top-Management, unterrepräsentiert. Gleiches gilt auch für den Anteil in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes. Bis zum Jahr 2030 soll daher der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen auf 30 % erhöht werden. Im öffentlichen Dienst des Bundes soll die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen gemäß dem am 21. August 2021 in Kraft getretenen zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) bis zum Jahr 2025 erreicht werden.

Datenstand

Der Indikatorenbericht 2022 hat den Datenstand 31.10.2022. Die Daten auf dieser Plattform werden regelmäßig aktualisiert, sodass online aktuellere Daten verfügbar sein können als im Indikatorenbericht 2022 veröffentlicht.

Text aus dem Indikatorenbericht 2022 

Anteil von Frauen in Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen

Der Indikator erfasst den Anteil von Frauen in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit mehr als 2 000 Beschäftigten sowie Europäischen Gesellschaften (SE) und börsennotierten Unternehmen, die paritätisch mitbestimmt sind. Die Veröffentlichungen der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die vom Verein „Frauen in die Aufsichtsräte“ (FidAR) ausgewertet und in sogenannten Women-on-Board-Indizes (WOB-Indizes) veröffentlicht werden, dienen als Datengrundlage.

Im Januar 2022 lag der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsräten dieser Unternehmen bei 35,6 % (Januar 2015: 21,3 %). Bereits im Jahr 2018 – zwölf Jahre vor der in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gesetzten Frist – wurde der angestrebte Anteil von 30 % erreicht. Mit dem Wert für 2022 wurde allerdings erstmals seit dem Jahr 2015 ein (wenn auch nur leichter) Rückgang des Anteils verzeichnet.

Gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen sind seit dem Jahr 2016 in allen neu gewählten Aufsichtsratspositionen der genannten Unternehmen mindestens 30 % der Aufsichtsratssitze mit Frauen zu besetzen.

Ein Großteil der Unternehmen in Deutschland und die Mehrzahl der Führungspositionen in der Wirtschaft werden mit der zugrunde gelegten Definition des Indikators nicht betrachtet. Der von der Definition vorgegebene Berichtskreis umfasst aktuell 101 Unternehmen. Die knapp 1 600 von FidAR bisher betrachteten Aufsichtsratsposten stellen bei insgesamt 882 000 Führungskräften gemäß Verdienststrukturerhebung im Jahr 2018 (aktuellere Daten lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor) einen kleinen Ausschnitt der Führungspositionen in der Wirtschaft dar. Die Zahlen verdeutlichen, dass mit der Betrachtung der Aufsichtsgremien lediglich ein Teil der Führungspositionen in einem Unternehmen abgebildet wird.

Laut Internationaler Standardklassifikation der Berufe (ISCO) sind Führungskräfte alle Personen, die die Gesamtaktivitäten von Unternehmen, Regierungen und anderen Organisationen oder von internen Organisationseinheiten planen, steuern, koordinieren und bewerten sowie Richtlinien, Gesetze, Regeln und Vorschriften überprüfen und bewerten. Dies schließt die Tätigkeiten in Aufsichtsräten mit ein. Wird die ISCO-Klassifikation zugrunde gelegt, waren im Jahr 2018 von den insgesamt 882 000 Führungspositionen in der Wirtschaft 22 % mit Frauen besetzt. Dafür wurden alle Betriebe ab einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne den Wirtschaftsabschnitt O „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ und teilweise den Wirtschaftsabschnitt P „Erziehung und Unterricht“ betrachtet. Im Vergleich zum Jahr 2014, dem Jahr der vorherigen Verdienststrukturerhebung, ist dies eine Steigerung um 1,2 Prozentpunkte.

Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes

Bislang dient eine Sonderauswertung der unveröffentlichten Gleichstellungsstatistik des Bundes nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) als Datengrundlage für den Indikator. Das Statistische Bundesamt führt seit 2015 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Gleichstellungsstatistik alle zwei Jahre zum Stichtag 30. Juni des Berichtsjahres durch. Ein erweitertes Monitoring im Zusammenhang mit der Maßnahme IX 1. b der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und dem zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) zur Erhöhung der Transparenz wird künftig halbjährliche Daten auch aus den nachgeordneten Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung zur Anzahl von Frauen und Männern in Führungspositionen zur Bedienung des Indikators liefern. Der Fokus des Indikators richtet sich auf die Beschäftigten in Führungspositionen aller Dienststellen des Bundes. Einbezogen werden alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie aufgrund von Familien- oder Pflegeaufgaben beurlaubte oder vollständig freigestellte Beschäftigte. Die Dienststellen des Bundes umfassen die obersten Bundesbehörden, die nachgeordneten Bundesbehörden sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes.

Der in der Gleichstellungsstatistik verwendete Begriff der Führungspositionen weicht von der oben genannten Definition der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO) ab. Ein Vergleich zwischen den unterschiedlichen Statistiken ist daher nur eingeschränkt möglich.

Gemäß § 3 Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV) werden in der Gleichstellungsstatistik unter Führungspersonal diejenigen Personen gefasst, die mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben in den Dienststellen betraut sind. In den obersten Bundesbehörden sind dies vorwiegend Beschäftigte des höheren Dienstes (von Referatsleitungen bis Staatssekretärinnen und Staatssekretären). Darüber hinaus können in anderen Dienststellen des Bundes Führungspositionen auf Beschäftigte im gehobenen oder mittleren Dienst übertragen werden. Für die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Daten werden in den obersten Bundesbehörden ausschließlich Beschäftigte mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben im höheren Dienst erfasst, unabhängig davon, ob in diesen Ressorts auch Beschäftigte im gehobenen oder mittleren Dienst entsprechende Aufgaben ausüben.

Im Jahr 2021 lag der Frauenanteil in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes bei 39,6 % (2000: 19,5 %). Der Anteil hat sich damit seit dem Jahr 2000 verdoppelt. Bei Fortsetzung der Entwicklung der letzten fünf Jahre würde allerdings das angestrebte Ziel Parität, also annähernd numerische Gleichheit, bei Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes bis zum Jahr 2025 leicht verfehlt werden.

In dieser Übersichtstabelle sind die Bewertungen des Indikators nach Stand der vorhergehenden Jahre dargestellt. Daran lässt sich ablesen, ob das Wettersymbol für einen Indikator in den vergangenen Jahren stabil oder eher volatil war. (Bewertungen aus dem Indikatorenbericht 2022 )

Indikator

5.1.b Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft

Ziel

30 % Frauen in Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen bis 2030

Jahr

2019

2020

2021

2022

Bewertung

Keine Bewer­tung möglich

<p>Sonne</p>
<p>Sonne</p>
<p>Sonne</p>
Indikator

5.1.c Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes

Ziel

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025

Jahr

2015

2017

2019

2021

Bewertung <p>Wolke</p>
<p>Wolke</p>
<p>Leicht bewölkt</p>
<p>Leicht bewölkt</p>